Erste Krisensignale: Wann sollten Sie mit Ihrer Bank sprechen?

Kurzantwort

Früher, als die meisten es tun. Sobald sich eine Krise abzeichnet, sollten Sie mit einem Plan auf Ihre Banken und andere Finanzierer zugehen. Kommt die schlechte Nachricht vom Unternehmen selbst, haben Sie noch Spielraum. Erfährt die Bank sie aus den Zahlen oder von Dritten, reagiert sie häufig mit Absicherung: Sie stellt Kredite fällig, kürzt Rahmen oder verlangt zusätzliche Sicherheiten.

Im Detail

Krisen kündigen sich meist an. Typische Signale sind sinkende Margen oder der Verlust wichtiger Kund:innen, ein Kontokorrent, das dauerhaft ausgeschöpft ist, Lieferanten, die später bezahlt werden oder Vorkasse verlangen, Kreditversicherer, die Limits kürzen, und Kreditbedingungen (Covenants), die knapp verfehlt werden oder verfehlt zu werden drohen.

Fremdkapitalgeber mögen keine Überraschungen. Viele Kreditverträge sehen Informationspflichten vor, und die Bank muss ihr eigenes Risiko laufend bewerten. Wer früh, offen und mit belastbaren Zahlen kommt, kann über Ausnahmen von Covenants, Stundungen oder eine Stillhaltevereinbarung verhandeln. Wer wartet, bis die Bank selbst handelt, verhandelt aus der Defensive.

Ein Plan heißt dabei nicht, dass schon alles gelöst sein muss. Es reichen eine ehrliche Lageeinschätzung, eine Liquiditätsplanung, erste Maßnahmen und eine klare Aussage dazu, was das Unternehmen von seinen Finanzierern braucht. Auch für die Geschäftsführung zählt der frühe Zeitpunkt: Spätestens wenn das Gesetz Reorganisationsbedarf annimmt, muss sie handeln, sonst kann sie persönlich haften.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 22 ff URG
  • § 25 GmbHG
  • Kreditvertrag und AGB der Bank (Informationspflichten, Covenants, Kündigungsgründe)
  • §§ 987, 990 ABGB

Was Sie jetzt tun sollten

  1. 1.Die Liquidität der nächsten 13 Wochen planen und Ihre Covenants laufend im Blick behalten.
  2. 2.Alle Finanzierer erfassen: Banken, Leasing, Factoring, Kreditversicherer, samt Sicherheiten und Informationspflichten.
  3. 3.Selbst auf die Finanzierer zugehen, bevor die Zahlen es tun, mit Lagebild, Maßnahmen und einer klaren Bitte.

Verwandte Fragen

Diese Einordnung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.