Außergerichtliche Einigung oder Sanierungsverfahren – welcher Weg aus der Krise?
Kurzantwort
Es gibt zwei Hauptwege. Die außergerichtliche Einigung mit Banken und wichtigen Gläubigern ist diskret und flexibel, braucht aber die Zustimmung aller Beteiligten. Das Sanierungsverfahren bindet alle Gläubiger, ist aber öffentlich. Wichtig ist, sich rechtzeitig zu entscheiden, solange beide Wege noch offen sind.
Im Detail
Außergerichtlich verhandelt das Unternehmen über Stundungen, Verzichte oder neue Finanzierungen. Lieferanten und Kund:innen bekommen davon meist nichts mit. Allerdings kann jeder Einzelne blockieren.
Im Sanierungsverfahren wird den Gläubigern ein Sanierungsplan angeboten: mindestens 20 % der Forderungen binnen zwei Jahren, mit Eigenverwaltung mindestens 30 %. Bei Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung unter Aufsicht im Amt.
Oft wird der außergerichtliche Weg versucht und das Sanierungsverfahren parallel als Plan B vorbereitet.
Rechtsgrundlagen
- Insolvenzordnung (IO), insbesondere §§ 140 ff und § 69 IO
Was Sie jetzt tun sollten
- 1.Liquiditätsplanung und Fortführungsprognose erstellen.
- 2.Klären, welche Gläubiger mitmachen müssen und wer blockieren kann.
- 3.Beide Wege parallel vorbereiten, solange noch Zeit ist.
Verwandte Fragen
Diese Einordnung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.