Ab wann muss die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag stellen?

Kurzantwort

Ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, bei Kapitalgesellschaften auch der Überschuldung. Die 60 Tage sind keine Wartefrist, sondern die äußerste Grenze für ernsthafte Sanierungsversuche. Wer zu spät handelt, riskiert persönliche Haftung.

Im Detail

Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen, wenn es fällige Rechnungen nicht mehr zahlen kann und sich das Geld auch nicht in absehbarer Zeit beschaffen kann. Überschuldet ist es, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen und keine positive Fortführungsprognose besteht.

Innerhalb der Frist darf eine Sanierung ernsthaft versucht werden. Zeichnet sich ab, dass sie scheitert, ist der Antrag sofort zu stellen.

Bei Verspätung haften Geschäftsführer:innen persönlich gegenüber Gläubigern. Dazu können Haftungen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie strafrechtliche Folgen kommen.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 66, 67, 69 IO
  • § 25 GmbHG
  • § 159 StGB

Was Sie jetzt tun sollten

  1. 1.Liquidität und Fortführungsprognose laufend überprüfen.
  2. 2.Entscheidungen und ihre Grundlagen dokumentieren.
  3. 3.Früh klären, ob eine außergerichtliche Lösung noch möglich ist.

Verwandte Fragen

Diese Einordnung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.